Vorsorge
Die Altersvorsorge ist eines der großen aktuellen Themen. Denn eines ist sicher: Die gesetzliche Rentenversicherung ist es nicht.
Wer sich allein auf die gesetzliche Grundver-
sorgung verlässt, der begibt sich auf direktem Wege in die Altersarmut!
Wir zeigen Ihnen sämtliche Möglichkeiten auf, sich Ihre optimale Altersvorsorge zu sichern, um das Rentenalter auch genießen zu können.
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten (besser: geförderten) Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente ent-spricht; allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapital-auszahlung bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Verrentungs-pflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsun-fähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugs-möglichkeiten (siehe unten) geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.[1] Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersver-mögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommen-steuergesetz geregelt.
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicher-ungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge einge-zahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.
Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Steuerrecht ein Lebens-versicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abgeschlossen hat. Bezugs-berechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Direktver-sicherung ist einer der fünf Durch-führungswege in der betrieblichen Altersversorgung.

Erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, so handelt es sich um eine Direktzusage oder unmittelbare Versorgungszusage (Pensionszusage), wenn kein anderer Durchführungsweg gewählt wurde. Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Altersrente, Berufsunfähigkeit, Tod) die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen.
Bei der Direktzusage hat der Arbeitgeber die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung selbst zu erbringen und bedient sich gerade nicht eines externen Durchführungsweges (Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, oder Pensionsfonds), d.h., der Arbeitgeber zahlt die Betriebsrente später selbst an den dann ehemaligen (ausgeschiedenen) Arbeitnehmer aus. Insoweit handelt es sich bei diesem Durchführungsweg um einen unternehmensinternen.
Aus Sicht des Arbeitgebers bietet die Direktzusage den Vorteil, die Zuführungen nach eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten anzulegen. Da eine originäre Finanzierung durch Beiträge nicht notwendig ist, können die Mittel grundsätzlich in der Gesellschaft verbleiben, wodurch im Gegensatz zu den übrigen o.g. Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, volle Flexibilität im Liquiditätsrahmen verbleibt. Erträge aus Vermögensanlagen sind frei verwendbar.
Um die Rentenzahlungen, Kapitalzahlung oder biometrischen Risiken finanzieren zu können, schließen viele Arbeitgeber entsprechende Rückdeckungsversicherungen (bestimmte Form einer Lebensversicherung) ab.
